Du wirst morgens wach und fühlst dich schlapp und krank? Dann solltest du dich jetzt auf gar keinen Fall zur Arbeit schleppen, sondern dich krankmelden. Aber was genau musst du als Azubi bei einer Krankmeldung beachten? Ab wann braucht man einen Krankenschein? Und wie viele Fehltage darf man in der Ausbildung eigentlich haben? All das und mehr erfährst du hier!
Wie jeder Arbeitnehmer bist du in Deutschland auch als Azubi verpflichtet, deinen Arbeitgeber direkt zu informieren, wenn du krank bist und deswegen nicht zur Arbeit kommen kannst.
Ab welcher Fehldauer du einen Krankenschein brauchst, ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Manche Arbeitgeber verlangen schon ab dem ersten Tag eine solche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: AU), manche aber auch erst ab dem dritten oder sogar vierten Fehltag.
Tipp: Wenn du dir nicht sicher bist, ab wann du einen Krankenschein brauchst, schau mal in deinen Ausbildungsvertrag. Dort steht, ab welchem Tag du dir ein ärztliches Attest holen musst.
Betreff: Krankmeldung von [Dein Name] – Auszubildender/r im [Ausbildungsbereich/deine Abteilung]
Sehr geehrte/r Frau/Herr [Nachname des Ausbilders oder Vorgesetzten],
leider muss ich mich hiermit krankmelden. Ich habe mich bereits von einem Arzt untersuchen lassen bin vom [erster Krankheitstag] bis zum [voraussichtliches Ende der Krankschreibung] krankgeschrieben. Sollte sich darüber hinaus noch länger ausfallen, werde ich Sie selbstverständlich umgehend darüber informieren.
Ich bedauere die Unannehmlichkeiten, die durch mein Fehlen entstehen. Soweit es mein Gesundheitszustand erlaubt, bin ich für Rückfragen per E-Mail oder telefonisch erreichbar.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
[Deine Kontaktdaten, falls nicht bereits in der E-Mail-Signatur enthalten]
Schon gewusst? Wenn du im Urlaub krank bist, kannst du dir die Urlaubstage zurückholen. Wie das geht, erklärt dir unser Social-Media-Team:
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Zahl an Fehltagen, die du in der Ausbildung nicht überschreiten darfst. Viele Betriebe orientieren sich aber an einer Faustregel: Ein Azubi sollte in seiner Ausbildungszeit nicht mehr als zehn Prozent der Zeit fehlen. Bei einer dreijährigen Ausbildung sind das knapp 66 Tage.
Wichtig ist aber natürlich, dass du dich immer rechtzeitig krankmeldest und die betrieblichen Regelungen für Krankheitsfälle beachtest. Reichst du deinen Krankenschein nicht rechtzeitig ein, kann das als unentschuldigtes Fehlen gelten und eine Ermahnung, Abmahnung oder (im Extremfall) sogar eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.
Good news: Erst mal gar nichts. Auszubildenden darf normalerweise nicht wegen einer Krankheit gekündigt werden. Es gibt nur drei Gründe, aus denen dir krankheitsbedingt gekündigt werden darf:
Wenn du in deiner Ausbildung zu viele Fehltage hast, kann das tatsächlich zu Problemen bei deiner Prüfungszulassung führen. In der Regel gibt es nämlich eine Mindestanwesenheitspflicht. Oft darfst du höchstens zehn Prozent deiner Ausbildungszeit fehlen. Erfüllst du die Mindestanwesenheit nicht, kann es sein, dass du nicht zur Prüfung zugelassen wirst.
Es gibt aber die Möglichkeit, bei triftigen Gründen für die Fehlzeiten (z. B. Krankheit), Ausnahmen zu beantragen. Ist das bei dir der Fall, sprich mal mit deinem Ausbilder bzw. deiner Ausbilderin oder der zuständigen Kammer. Wichtig ist nur, dass du entsprechende Nachweise vorlegen kannst – also z. B. ärztliche Atteste.
Auch als Azubi hast du Anspruch auf Krankengeld, wenn du wegen einer Krankheit nicht arbeiten kannst. In den ersten vier Wochen der Krankheit zahlt der Arbeitgeber in der Regel das Gehalt weiter. Danach springt deine Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Die Höhe des Krankengeldes ist allerdings geringer als dein übliches Ausbildungsgehalt.
Das Krankengeld beträgt zwischen 70 Prozent deiner Brutto-Ausbildungsvergütung und 90 Prozent deines Netto-Gehalts. Das Krankengeld bekommst du maximal 78 Wochen in einem Zeitraum von drei Jahren, wenn es sich um dieselbe Krankheit handelt.
Um das Krankengeld zu erhalten, musst du bestimmte Fristen und Meldepflichten beachten. Denk z. B. auf jeden Fall daran, dich ordentlich von einem Arzt krankschreiben zu lassen. Informier dich rechtzeitig bei deiner Krankenkasse über die genauen Bedingungen, wenn du befürchtest, länger auszufallen.
Wenn du im Laufe deiner Ausbildung für längere Zeit ausfällst, musst du schnell handeln. Informier zunächst deinen Ausbilder bzw. deine Ausbilderin und die Berufsschule über die Situation. Klär ab, ob und wie du deine Ausbildung fortsetzen kannst. Informier dich gleichzeitig auch über die Möglichkeiten einer Wiedereingliederung nach deiner Krankheitszeit. Bei langen Fehlzeiten kann unter Umständen auch eine Ausbildungsverlängerung in Betracht gezogen werden.
Tipp: Ruf mal bei deiner Krankenkasse an. Die Mitarbeiter dort werden dir gerne bei allen Fragen weiterhelfen. Außerdem können sie dir Informationen über Unterstützungsangebote für deine Ausfallzeit geben.
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